Einverständnis für SMS-Bewertungsanfrage

Damit Sie Ihre Gäste oder Kunden nach deren Besuch per SMS kontaktieren dürfen, um Sie z.B. nach Feedback oder einer Bewertung zu fragen, benötigen Sie deren Einverständnis.

Dies können Sie sich an der Stelle einholen, an der Sie schon Auskunft über die Verarbeitung von Kundendaten geben beziehungsweise womöglich sogar schon nach dem Einverständnis zu einer neuerlichen Kontaktaufnahme via Email o.ä. fragen. Dort können Sie dann eine weitere Zeile anfügen, mit einem anzukreuzenden Kästchen davor, die zum Beispiel so lautet:

Ja, ich willige ein, dass mich „Firmenname“ per SMS nach meinem Besuch kontaktieren darf/mich zu der erhaltenen Dienstleistung befragen darf.

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